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19 SchH 5/24•Oberlandesgericht Köln, 2024-07-16, 19 SchH 5/24
19 SchH 5/24Obergericht16.07.2024
Entscheidungsdatum: 2024-07-16
Aktenzeichen: 19 SchH 5/24
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2024:0716.19SCHH5.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Den Antragstellerinnen wird aufgegeben, binnen 6 Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses wegen der den Antragsgegnerinnen entstehenden Prozesskosten Sicherheit in Höhe von 15.113,71 € zu leisten.
Die Antragstellerinnen werden darauf hingewiesen, dass auf Antrag der Antragsgegnerinnen nach fruchtlosem Fristablauf ihre Anträge für zurückgenommen zu erklären sind (analog § 113 S. 2 ZPO).
Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.
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