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6 U 155/23•Oberlandesgericht Köln, 2024-07-12, 6 U 155/23
Entscheidungsdatum: 2024-07-12
Aktenzeichen: 6 U 155/23
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2024:0712.6U155.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Die Berufung der Klägerin gegen das am 15.11.2023 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 84 O 141/22 - wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 30.000,00 € im Hinblick auf den Unterlassungsanspruch, 10.000 € im Hinblick auf den Auskunftsanspruch und im Übrigen in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe in Bezug auf den Unterlassungs- und Auskunftsanspruch und im Übrigen in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 150.000,00 € festgesetzt.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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