Oberlandesgericht Köln, 2024-07-12, 3 Ws 55/24

3 Ws 55/24Obergericht12.07.2024

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 3 Ws 55/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-07-12

Aktenzeichen: 3 Ws 55/24

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2024:0712.3WS55.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Strafsenat

Normen: StPO § 305 Satz 1, § 435

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft vom 20.06.2024 gegen den Beschluss des Landgerichts Bonn vom 19.06.2024 wird als unzulässig verworfen.

Die Kosten des Rechtsmittels und die dem Angeklagten dadurch entstandenen notwendigen Auslagen fallen der Staatskasse zur Last.

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