Oberlandesgericht Köln, 2024-07-04, 9 U 49/24

9 U 49/24Obergericht04.07.2024

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 9 U 49/24 — Hinweisbeschluss

Entscheidungsdatum: 2024-07-04

Aktenzeichen: 9 U 49/24

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2024:0704.9U49.24.00

Dokumenttyp: Hinweisbeschluss

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

  1. Der Senat weist darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung der Beklagten gegen das am 24.01.2024 verkündete Urteil des Landgerichts Köln (20 O 103/23) gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.

  2. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf bis 16.000,- € festgesetzt.

  3. Die Beklagte erhält Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb von drei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses.

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