Oberlandesgericht Köln, 2024-07-04, 3 Ws 33/24

3 Ws 33/24Obergericht04.07.2024

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 3 Ws 33/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-07-04

Aktenzeichen: 3 Ws 33/24

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2024:0704.3WS33.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Strafsenat

Tenor

  1. Die Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen den Beschluss des Landgerichts Köln vom 26.03.2024 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass Ziffer 2 des dortigen Tenors wie folgt lautet:

Die über den Betrag von 671.549,52 € hinaus arretierten Beträge sind freizugeben.

  1. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die der Einziehungsbeteiligten hierdurch entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.