Oberlandesgericht Köln, 2024-07-04, 15 U 217/21

15 U 217/21Obergericht04.07.2024

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 15 U 217/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-07-04

Aktenzeichen: 15 U 217/21

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2024:0704.15U217.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 24.9.2021 verkündete Grund- und Teilurteil des Landgerichts Köln (18 O 323/20) teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Widerklageanträge zu 1) und 3) sind dem Grunde nach gerechtfertigt.

Es wird festgestellt, dass die Klägerin und die Drittwiderbeklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, der Beklagten den weiteren Schaden zu ersetzen, der infolge des Ölunfalls vom 1.7.2019 am Objekt H.-straße N01, N02 TR. entstanden ist, soweit nicht Ansprüche auf Versicherungsgeber übergegangen sind.

Wegen des Streits über den Betrag der von der Beklagten gegen die Drittwiderbeklagte geltend gemachten Ansprüche wird die Sache an das Landgericht zurückverwiesen.

Die Berufungen der Klägerin und des Drittwiderbeklagten werden zurückgewiesen.

Die Klägerin und der Drittwiderbeklagte tragen die ihnen in den Rechtsmittelverfahren entstandenen außergerichtlichen Kosten selbst. Im Übrigen bleibt die Kostenentscheidung dem Schlussurteil vorbehalten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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