Oberlandesgericht Köln, 2024-06-26, 5 U 151/22

5 U 151/22Obergericht26.06.2024

Regest

Hat der vom Arzt nicht beachtete ärztliche Standard nicht den Zweck, einen Gesundheitsschaden, wie er infolge der ärztlichen Behandlung eingetreten ist, zu verhindern, ist der Schaden dem Arzt nicht zurechenbar und haftet dieser mangels Schutzzweckzusammenhangs nicht.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 U 151/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-06-26

Aktenzeichen: 5 U 151/22

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2024:0626.5U151.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Leitsätze

Hat der vom Arzt nicht beachtete ärztliche Standard nicht den Zweck, einen Gesundheitsschaden, wie er infolge der ärztlichen Behandlung eingetreten ist, zu verhindern, ist der Schaden dem Arzt nicht zurechenbar und haftet dieser mangels Schutzzweckzusammenhangs nicht.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Aachen vom 30.11.2022 – 11 O 369/21 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Das vorliegende Urteil und die angefochtene Entscheidung sind vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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