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15 U 70/23•Oberlandesgericht Köln, 2024-06-13, 15 U 70/23
Entscheidungsdatum: 2024-06-13
Aktenzeichen: 15 U 70/23
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2024:0613.15U70.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
1. Die Berufungen der Beklagten gegen das Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 26. April 2023 - 28 O 293/21 – werden zurückgewiesen mit der Maßgabe, dass sich der Verbotstenor auf die auf den nachfolgenden Seiten eingeblendeten Anlagen K 1 bzw. K 2 bezieht.
2. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Beklagten.
3. Dieses Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
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