Oberlandesgericht Köln, 2024-05-24, 6 U 150/23

6 U 150/23Obergericht24.05.2024

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 U 150/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-05-24

Aktenzeichen: 6 U 150/23

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2024:0524.6U150.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 25.10.2023 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 84 O 13/23 - wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 10.000,00 € im Hinblick auf den Unterlassungsanspruch und im Übrigen in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe in Bezug auf den Unterlassungsanspruch und im Übrigen in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 30.000,00 € festgesetzt.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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