Oberlandesgericht Köln, 2024-05-22, 1 ORbs 137/24

1 ORbs 137/24Obergericht22.05.2024

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 1 ORbs 137/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-05-22

Aktenzeichen: 1 ORbs 137/24

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2024:0522.1ORBS137.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Senat für Bußgeldsachen

Tenor

Das angefochtene Urteil wird

a) im Schuldspruch aufgehoben und wie folgt neu gefasst:

Der Betroffene ist nach dem Bußgeldbescheid der N. vom 5. Oktober 2022 (Hann11-9 T 0946/22) der vorsätzlichen Nutzung einer Frequenz ohne Frequenzzuteilung in Tateinheit mit vorsätzlichem Betrieb einer ortsfesten Funkanlage mit einer äquivalenten isotropen Strahlungsleistung (EIRP) von 10 Watt oder mehr ohne gültige Standortbescheinigung schuldig.

b) im Rechtsfolgenausspruch aufgehoben.

Die weitergehende Rechtsbeschwerde wird verworfen.

Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde – an das Amtsgericht Bonn zurückverwiesen.

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