Oberlandesgericht Köln, 2024-05-21, 7 U 57/23

7 U 57/23Obergericht21.05.2024

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 7 U 57/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-05-21

Aktenzeichen: 7 U 57/23

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2024:0521.7U57.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Zivilsenat

Tenor

Der Antrag des Klägers auf Wiedereinsetzung in die am 5. Juli 2023 abgelaufene Berufungsbegründungsfrist wird zurückgewiesen und seine Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Bonn (7 O 435/18) vom 31.03.2023 wird als unzulässig verworfen.

Die Kosten der Berufung werden dem Kläger auferlegt.

Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 444.439,94 € festgesetzt.

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