Oberlandesgericht Köln, 2024-05-15, 5 U 109/23

5 U 109/23Obergericht15.05.2024

Regest

Zur Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen in der Schlussphase der Geburt von einem beachtlichen Wunsch der Schwangeren nach einem Wahlkaiserschnitt ausgegangen werden kann.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 U 109/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-05-15

Aktenzeichen: 5 U 109/23

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2024:0515.5U109.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Leitsätze

Zur Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen in der Schlussphase der Geburt von einem beachtlichen Wunsch der Schwangeren nach einem Wahlkaiserschnitt ausgegangen werden kann.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 16.08.2023 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 11 O 43/21 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das vorliegende Urteil und die angefochtene Entscheidung sind vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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