Oberlandesgericht Köln, 2024-05-03, 6 U 132/23

6 U 132/23Obergericht03.05.2024

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 U 132/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-05-03

Aktenzeichen: 6 U 132/23

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2024:0503.6U132.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 06.09.2023 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln – 84 O 152/22 – wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 252.075,00 € festgesetzt.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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