Oberlandesgericht Köln, 2024-04-11, 18 U 41/23

18 U 41/23Obergericht11.04.2024

Regest

Bei der Beauftragung des weiteren Sachverständigen im Rahmen des Sachverständigenverfahrens nach Nr. 2.6 AKB handelt der Versicherungsnehmer nicht mit Vollmacht der Versicherung (gegen OLG Celle, Urteil vom 19.10.2023 - 11 U 29/23).

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 18 U 41/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-04-11

Aktenzeichen: 18 U 41/23

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2024:0411.18U41.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilsenat

Normen: BGB § 164

Leitsätze

Bei der Beauftragung des weiteren Sachverständigen im Rahmen des Sachverständigenverfahrens nach Nr. 2.6 AKB handelt der Versicherungsnehmer nicht mit Vollmacht der Versicherung (gegen OLG Celle, Urteil vom 19.10.2023 - 11 U 29/23).

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 20.03.2023 – 18 O 180/21 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung trägt der Kläger.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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