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11 U 53/23•Oberlandesgericht Köln, 2024-02-28, 11 U 53/23
Entscheidungsdatum: 2024-02-28
Aktenzeichen: 11 U 53/23
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2024:0228.11U53.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Aachen (7 O 139/22) vom 21.03.2023 wird als unzulässig verworfen.
Der Antrag des Beklagten auf Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Berufungsfrist wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung werden dem Beklagten auferlegt.
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