Oberlandesgericht Köln, 2024-02-28, 11 U 53/23

11 U 53/23Obergericht28.02.2024

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 11 U 53/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-02-28

Aktenzeichen: 11 U 53/23

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2024:0228.11U53.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 11. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Aachen (7 O 139/22) vom 21.03.2023 wird als unzulässig verworfen.

Der Antrag des Beklagten auf Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Berufungsfrist wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung werden dem Beklagten auferlegt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.