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1 ORbs 47/24•Oberlandesgericht Köln, 2024-02-22, 1 ORbs 47/24
1 ORbs 47/24Obergericht22.02.2024
Entscheidungsdatum: 2024-02-22
Aktenzeichen: 1 ORbs 47/24
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2024:0222.1ORBS47.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat für Bußgeldsachen
Das angefochtene Urteil wird mit seinen Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu erneuter Behandlung und Entscheidung – auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde – an das Amtsgericht zurückverwiesen.
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