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1 ORBs 43/24•Oberlandesgericht Köln, 2024-02-20, 1 ORBs 43/24
1 ORBs 43/24Obergericht20.02.2024
Entscheidungsdatum: 2024-02-20
Aktenzeichen: 1 ORBs 43/24
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2024:0220.1ORBS43.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat für Bußgeldsachen
Der angefochtene Beschluss wird mit seinen Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu erneuter Behandlung und Entscheidung – auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde – an das Amtsgericht Köln zurückverwiesen.
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