Oberlandesgericht Köln, 2024-02-14, 2 Ws 70/24

2 Ws 70/24Obergericht14.02.2024

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 70/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-02-14

Aktenzeichen: 2 Ws 70/24

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2024:0214.2WS70.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Tenor

Die Beschwerde des Angeklagten wird als unbegründet verworfen.

Der Angeklagte trägt die Kosten seines Rechtsmittels und die der Nebenklägerin dadurch entstandenen Kosten.

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