projekte
2 Ws 70/24•Oberlandesgericht Köln, 2024-02-14, 2 Ws 70/24
Entscheidungsdatum: 2024-02-14
Aktenzeichen: 2 Ws 70/24
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2024:0214.2WS70.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Die Beschwerde des Angeklagten wird als unbegründet verworfen.
Der Angeklagte trägt die Kosten seines Rechtsmittels und die der Nebenklägerin dadurch entstandenen Kosten.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.