Oberlandesgericht Köln, 2024-01-30, 2 Ws 28/24

2 Ws 28/24Obergericht30.01.2024

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 28/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-01-30

Aktenzeichen: 2 Ws 28/24

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2024:0130.2WS28.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Tenor

Die sofortige Beschwerde wird auf Kosten der Staatskasse, die auch die notwendigen Auslagen des Verurteilten trägt (§ 473 Abs. 1, 2 StPO), als unbegründet verworfen.

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