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18 U 52/22•Oberlandesgericht Köln, 2024-01-30, 18 U 52/22
Entscheidungsdatum: 2024-01-30
Aktenzeichen: 18 U 52/22
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2024:0130.18U52.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 17.02.2022 durch Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.
Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb einer Frist von drei Wochen nach Zugang dieses Beschlusses.
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