projekte
6 U 85/23•Oberlandesgericht Köln, 2024-01-26, 6 U 85/23
Entscheidungsdatum: 2024-01-26
Aktenzeichen: 6 U 85/23
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2024:0126.6U85.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 11.05.2023 verkündete Urteil der 14. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 14 O 41/22 – abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen werden der Klägerin auferlegt.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.