projekte
1 ORbs 3/24•Oberlandesgericht Köln, 2024-01-25, 1 ORbs 3/24
1 ORbs 3/24Obergericht25.01.2024
Entscheidungsdatum: 2024-01-25
Aktenzeichen: 1 ORbs 3/24
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2024:0125.1ORBS3.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat für Bußgeldsachen
I. Der Zulassungsantrag wird als unbegründet verworfen.
II. Die Rechtsbeschwerde gilt damit als zurückgenommen (§ 80 Abs. 4 S. 4 OWiG).
III. Die Kosten des Verfahrens vor dem Beschwerdegericht trägt der Betroffene.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.