Oberlandesgericht Köln, 2024-01-25, 1 ORbs 3/24

1 ORbs 3/24Obergericht25.01.2024

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 1 ORbs 3/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-01-25

Aktenzeichen: 1 ORbs 3/24

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2024:0125.1ORBS3.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Senat für Bußgeldsachen

Tenor

I. Der Zulassungsantrag wird als unbegründet verworfen.

II. Die Rechtsbeschwerde gilt damit als zurückgenommen (§ 80 Abs. 4 S. 4 OWiG).

III. Die Kosten des Verfahrens vor dem Beschwerdegericht trägt der Betroffene.

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