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12 U 48/23•Oberlandesgericht Köln, 2024-01-18, 12 U 48/23
Entscheidungsdatum: 2024-01-18
Aktenzeichen: 12 U 48/23
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2024:0118.12U48.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12.Zivilsenat
Unter Zurückweisung der klägerischen Anschlussberufung wird auf die Berufung der Beklagten das am 09.03.2023 verkündete Urteil des Landgerichts Köln zum Az. 30 O 137/22 unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.960,64 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 15.04.2022 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen tragen die Klägerin zu
¾ und die Beklagte zu ¼.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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