Oberlandesgericht Köln, 2024-01-11, 7 U 39/23

7 U 39/23Obergericht11.01.2024

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 7 U 39/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-01-11

Aktenzeichen: 7 U 39/23

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2024:0111.7U39.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 09.02.2023 (8 O 328/21) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens und 52 % der Kosten des selbständigen Beweisverfahrens LG Köln, 8 OH 7/20 werden dem Beklagte auferlegt. Von den Kosten der dortigen Nebenintervention tragen die Nebenintervenienten 52 % selbst.

Dieses und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf bis 280.000,00 € festgesetzt.

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