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1 ORs 163/23•Oberlandesgericht Köln, 2024-01-11, 1 ORs 163/23
1 ORs 163/23Obergericht11.01.2024
Entscheidungsdatum: 2024-01-11
Aktenzeichen: 1 ORs 163/23
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2024:0111.1ORS163.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Das angefochtene Urteil wird mit seinen Feststellungen aufgehoben.
Die Sache wird zu erneuter Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten der Revision – an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Bonn zurückverwiesen.
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