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11 U 53/23•Oberlandesgericht Köln, 2024-01-10, 11 U 53/23
Entscheidungsdatum: 2024-01-10
Aktenzeichen: 11 U 53/23
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2024:0110.11U53.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Der Beklagte wird darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, seine Berufung gegen das am 21.03.2023 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 7. Zivilkammer des Landgerichts Aachen – 7 O 139/22 – nach § 522 Abs. 1 ZPO zu verwerfen.
Dem Beklagten wird Gelegenheit gegeben, binnen 3 Wochen ab Zugang dieses Beschlusses zu dem Hinweis Stellung zu nehmen.
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