Oberlandesgericht Köln, 2023-12-13, 11 W 23/23

11 W 23/23Obergericht13.12.2023

Regest

Nimmt ein Sachverständiger an einer sog. Expertenbefragung des Privatgutachters einer Partei zur Ermittlung des merkantilen Minderwerts teil, kann dies in einem nachfolgenden gerichtlichen Verfahren, in welchem er als Gerichtsgutachter bestellt ist, aus Sicht der Gegenpartei die Besorgnis der Befangenheit begründen.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 11 W 23/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-12-13

Aktenzeichen: 11 W 23/23

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2023:1213.11W23.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 11. Zivilsenat

Leitsätze

Nimmt ein Sachverständiger an einer sog. Expertenbefragung des Privatgutachters einer Partei zur Ermittlung des merkantilen Minderwerts teil, kann dies in einem nachfolgenden gerichtlichen Verfahren, in welchem er als Gerichtsgutachter bestellt ist, aus Sicht der Gegenpartei die Besorgnis der Befangenheit begründen.

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerinnen zu 1) und 2) des selbstständigen Beweisverfahrens wird der Beschluss des Landgerichts Köln vom 29.09.2023 - 8 OH 33/19 - aufgehoben.

Das den Sachverständigen Dipl.-Ing. A. O. betreffende Ablehnungsgesuch der Antragstellerinnen zu 1) und 2) wird für begründet erklärt.

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