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1 ORBs 359/23•Oberlandesgericht Köln, 2023-12-07, 1 ORBs 359/23
1 ORBs 359/23Obergericht07.12.2023
Entscheidungsdatum: 2023-12-07
Aktenzeichen: 1 ORBs 359/23
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2023:1207.1ORBS359.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat für Bußgeldsachen
I. Der Betroffene wird darauf hingewiesen, dass ihm Wiedereinsetzung in die Frist zur Begründung des Antrags auf Zulassung der Rechtsbeschwerde gegen das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 30. Mai 2023 gewährt werden kann, wenn er innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit der Zustellung dieses Beschlusses beginnt, den Zulassungsantrag formgerecht begründet.
II. Die Akten werden zur Entgegennahme einer etwaigen Begründung des Zulassungsantrags an das Amtsgericht Köln zurückgegeben.
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