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2 U 24/23•Oberlandesgericht Köln, 2023-12-06, 2 U 24/23
Entscheidungsdatum: 2023-12-06
Aktenzeichen: 2 U 24/23
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2023:1206.2U24.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Die Berufung der Beklagten gegen das am 07.02.2023 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 27. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 27 O 87/22 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.
Dieses Urteil und das vorbezeichnete Urteil des Landgerichts Köln sind vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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