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9 U 206/22•Oberlandesgericht Köln, 2023-11-21, 9 U 206/22
Entscheidungsdatum: 2023-11-21
Aktenzeichen: 9 U 206/22
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2023:1121.9U206.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Köln (24 O 272/21) vom 4. August 2022 wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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