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16 U 171/21•Oberlandesgericht Köln, 2023-11-08, 16 U 171/21
16 U 171/21Obergericht08.11.2023
Entscheidungsdatum: 2023-11-08
Aktenzeichen: 16 U 171/21
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2023:1108.16U171.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 26.10.2021 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Köln (Az. 5 O 326/17) unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 17.989,03 EUR nebst Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 18.08.2016 zu zahlen.
Auf die Widerklage wird die Klägerin und Widerbeklagte verurteilt, an die Beklagte und Widerklägerin 72.885,93 EUR nebst Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 14.12.2017 zu zahlen.
Im Übrigen werden Klage und Widerklage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin zu 81%, die Beklagte zu 19%. Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen der Klägerin zur Last.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien können die Vollstreckung aus diesem Urteil durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die andere Partei zuvor Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckendem Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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