Oberlandesgericht Köln, 2023-10-12, 1 ORBs 273/23

1 ORBs 273/23Obergericht12.10.2023

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 1 ORBs 273/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-10-12

Aktenzeichen: 1 ORBs 273/23

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2023:1012.1ORBS273.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Senat für Bußgeldsachen

Tenor

Unter Verwerfung des weitergehenden Rechtsmittels wird das angefochtene Urteil im Rechtsfolgenausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben.

Im Umfang der Aufhebung wird die Sache wird zu erneuter Behandlung und Entscheidung – auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde – an das Amtsgericht Köln zurückverwiesen.

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