Oberlandesgericht Köln, 2023-09-29, 20 U 262/22

20 U 262/22Obergericht29.09.2023

Regest

1. Der Versicherungsnehmer hat im Rahmen von Beitragsanpassungen in der privaten Krankenversicherung keinen allgemeinen Anspruch gegen den Versicherer auf Auskunft über die Höhe der auslösenden Faktoren (Aufgabe von OLG Köln, Urteil vom 28. April 2023 - 20 U 261/22). 2. Eine Stufenklage ist unzulässig, wenn es dem Kläger nicht um die Bezifferung des Anspruchs, sondern um die Prüfung geht, ob überhaupt ein Anspruch besteht.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 20 U 262/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-09-29

Aktenzeichen: 20 U 262/22

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2023:0929.20U262.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Normen: VVG § 203, BGB § 242, ZPO § 254

Leitsätze

  1. Der Versicherungsnehmer hat im Rahmen von Beitragsanpassungen in der privaten Krankenversicherung keinen allgemeinen Anspruch gegen den Versicherer auf Auskunft über die Höhe der auslösenden Faktoren (Aufgabe von OLG Köln, Urteil vom 28. April 2023 - 20 U 261/22).
  2. Eine Stufenklage ist unzulässig, wenn es dem Kläger nicht um die Bezifferung des Anspruchs, sondern um die Prüfung geht, ob überhaupt ein Anspruch besteht.

Tenor

I. Die Berufung der Klägerin gegen das am 13. Juli 2022 verkündete Urteil der 21. Zivilkammer des Landgerichts Bonn – 41 O 249/21 – wird zurückgewiesen.

II. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.

III. Dieses und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

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