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1 ORs 109/23•Oberlandesgericht Köln, 2023-09-19, 1 ORs 109/23
1 ORs 109/23Obergericht19.09.2023
Entscheidungsdatum: 2023-09-19
Aktenzeichen: 1 ORs 109/23
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2023:0919.1ORS109.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
I. Der Angeklagte wird darauf hingewiesen, dass ihm Wiedereinsetzung in die Frist zur Begründung der Revision gegen das Urteil des Amtsgerichts Königswinter vom 24. Mai 2023 gewährt werden kann, wenn er innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit der Zustellung dieses Beschlusses beginnt, die Revision (noch einmal) begründet.
II. Die Akten werden zur Entgegennahme einer (weiteren) Revisionsbegründung an das Amtsgericht Königswinter zurückgegeben.
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