Oberlandesgericht Köln, 2023-09-11, 3 Ws 34/23

3 Ws 34/23Obergericht11.09.2023

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 3 Ws 34/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-09-11

Aktenzeichen: 3 Ws 34/23

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2023:0911.3WS34.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Strafsenat

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft Köln wird als unzulässig verworfen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der der Vollstreckungsschuldnerin hierdurch entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse.

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