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9 U 183/21•Oberlandesgericht Köln, 2023-08-15, 9 U 183/21
Entscheidungsdatum: 2023-08-15
Aktenzeichen: 9 U 183/21
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2023:0815.9U183.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Die Berufung der Klägerin gegen das am 09.09.2021 verkündete Urteil des Landgerichts Köln – 24 O 355/20 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Das angefochtene und dieses Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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