Oberlandesgericht Köln, 2023-08-15, 9 U 183/21

9 U 183/21Obergericht15.08.2023

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 9 U 183/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-08-15

Aktenzeichen: 9 U 183/21

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2023:0815.9U183.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

  1. Die Berufung der Klägerin gegen das am 09.09.2021 verkündete Urteil des Landgerichts Köln – 24 O 355/20 – wird zurückgewiesen.

  2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

  3. Das angefochtene und dieses Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

  4. Die Revision wird nicht zugelassen.

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