Oberlandesgericht Köln, 2023-08-11, 20 U 371/22

20 U 371/22Obergericht11.08.2023

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 20 U 371/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-08-11

Aktenzeichen: 20 U 371/22

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2023:0811.20U371.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 02.11.2022 verkündete Urteil der 26. Zivilkammer des Landgerichts C. – 26 O 44/22 – abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 6.097,56 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29.11.2021 zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, weitere 713,76 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.04.2022 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen

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