Oberlandesgericht Köln, 2023-08-10, 15 U 78/22

15 U 78/22Obergericht10.08.2023

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 15 U 78/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-08-10

Aktenzeichen: 15 U 78/22

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2023:0810.15U78.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Bonn vom 04.04.2022 - 9 O 224/21 - wird zurückgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen tragen der Kläger zu ¾ und die Beklagte zu ¼ mit Ausnahme der Mehrkosten durch die Anrufung des Amtsgerichts Bonn, die der Kläger trägt.

3. Das Urteil und das vorbezeichnete Urteil des Landgerichts Bonn sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

4. Die Revision wird nicht zugelassen.

5. Der Streitwert für das erstinstanzliche Verfahren wird in Abänderung der Streitwertfestsetzung im oben bezeichneten Urteil auf „bis 2.000 EUR“ festgesetzt.

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