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3 U 74/22•Oberlandesgericht Köln, 2023-08-01, 3 U 74/22
Entscheidungsdatum: 2023-08-01
Aktenzeichen: 3 U 74/22
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2023:0801.3U74.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Schifffahrtsgerichts Duisburg-Ruhrort vom 19.05.2022 – 5 C 3/21 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der Kosten der Streithelfer trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Seite vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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