Oberlandesgericht Köln, 2023-08-01, 2 Ws 654/22

2 Ws 654/22Obergericht01.08.2023

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 654/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-08-01

Aktenzeichen: 2 Ws 654/22

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2023:0801.2WS654.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Tenor

Der Beschluss des Landgerichts Aachen vom 19.07.2022 wird aufgehoben, soweit dem Beschwerdeführer eine Entschädigung für den in der Zeit vom 17.02.2021 bis zum 26.05.2021 erlittenen Freiheitsentzug versagt worden ist; der Beschwerdeführer ist auch für diesem Zeitraum zu entschädigen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der dem Beschwerdeführer hierdurch entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse.

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