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6 U 33/23•Oberlandesgericht Köln, 2023-07-28, 6 U 33/23
Entscheidungsdatum: 2023-07-28
Aktenzeichen: 6 U 33/23
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2023:0728.6U33.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Die Berufung der Klägerin gegen das am 26.01.2023 verkündete Urteil der 33. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 33 O 342/22 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.
Dieses Urteil und das des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund der Urteile vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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