Oberlandesgericht Köln, 2023-07-25, 1 ORbs 236/23

1 ORbs 236/23Obergericht25.07.2023

Regest

Zur Frage der Wartepflicht des Gerichts, wenn der Betroffene von der Pflicht zum persönlichen Erscheinen entbunden ist.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 1 ORbs 236/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-07-25

Aktenzeichen: 1 ORbs 236/23

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2023:0725.1ORBS236.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Senat für Bußgeldsachen

Normen: OWiG §§ 73, 74, 80

Leitsätze

Zur Frage der Wartepflicht des Gerichts, wenn der Betroffene von der Pflicht zum persönlichen Erscheinen entbunden ist.

Tenor

I. Der Zulassungsantrag wird als unbegründet verworfen.

II. Die Rechtsbeschwerde gilt damit als zurückgenommen (§ 80 Abs. 4 S. 4 OWiG).

III. Die Kosten des Verfahrens vor dem Beschwerdegericht trägt die Betroffene.

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