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1 ORbs 236/23•Oberlandesgericht Köln, 2023-07-25, 1 ORbs 236/23
1 ORbs 236/23Obergericht25.07.2023
Zur Frage der Wartepflicht des Gerichts, wenn der Betroffene von der Pflicht zum persönlichen Erscheinen entbunden ist.
Entscheidungsdatum: 2023-07-25
Aktenzeichen: 1 ORbs 236/23
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2023:0725.1ORBS236.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat für Bußgeldsachen
Normen: OWiG §§ 73, 74, 80
Zur Frage der Wartepflicht des Gerichts, wenn der Betroffene von der Pflicht zum persönlichen Erscheinen entbunden ist.
I. Der Zulassungsantrag wird als unbegründet verworfen.
II. Die Rechtsbeschwerde gilt damit als zurückgenommen (§ 80 Abs. 4 S. 4 OWiG).
III. Die Kosten des Verfahrens vor dem Beschwerdegericht trägt die Betroffene.
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