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4 U 99/23•Oberlandesgericht Köln, 2023-07-20, 4 U 99/23
Entscheidungsdatum: 2023-07-20
Aktenzeichen: 4 U 99/23
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2023:0720.4U99.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Die Berufung der Beklagten gegen das am 23.02.2023 verkündete Teilurteil der 19. Zivilkammer des Landgerichts Köln (19 O 136/22) wird als unzulässig verworfen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der durch die Nebenintervention verursachten Kosten werden der Beklagten auferlegt.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf bis 500,- EUR festgesetzt.
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