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6 U 178/22•Oberlandesgericht Köln, 2023-06-23, 6 U 178/22
Entscheidungsdatum: 2023-06-23
Aktenzeichen: 6 U 178/22
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2023:0623.6U178.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Normen: UWG §§5 Abs.1, Abs. 2 Nr.2; 12 Abs. 1
Auf die Berufung der Antragstellerin und unter teilweiser Abänderung des Urteils der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln vom 09.11.2022 - 84 O 124/22 - wird der Antragsgegnerin bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu € 250.000,00 und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, zu vollziehen an deren Geschäftsführern, untersagt, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs einen Preisvergleich mit einer UVP durchzuführen, wenn dies geschieht wie in der Anlage AS 1.
Im Übrigen wird die Berufung der Antragstellerin zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Antragstellerin zu ¾ und die Antragsgegnerin zu ¼.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 80.000,00 € festgesetzt.
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