Oberlandesgericht Köln, 2023-06-23, 2 Ws 304/23

2 Ws 304/23Obergericht23.06.2023

Regest

Zur Frage des Beweisverwertungsverbots hinsichtlich Daten des Kryptophone-Anbieters EncroChat. Zur Frage des Beweisverwertungsverbots hinsichtlich sichergestellter Daten des Kryptophone-Anbieters ANOM.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 304/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-06-23

Aktenzeichen: 2 Ws 304/23

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2023:0623.2WS304.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Normen: StPO § 112 Abs. 1, § 261

Leitsätze

Zur Frage des Beweisverwertungsverbots hinsichtlich Daten des Kryptophone-Anbieters EncroChat.

Zur Frage des Beweisverwertungsverbots hinsichtlich sichergestellter Daten des Kryptophone-Anbieters ANOM.

Tenor

Die Beschwerde wird als unbegründet verworfen.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

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