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9 U 237/22•Oberlandesgericht Köln, 2023-06-09, 9 U 237/22
Entscheidungsdatum: 2023-06-09
Aktenzeichen: 9 U 237/22
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2023:0609.9U237.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Bonn vom 28.10.2022 (41 O 210/21) wird zurückgewiesen. Die Anschlussberufung der Beklagten ist damit wirkungslos.
Die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der Kosten der Anschlussberufung trägt die Klägerin.
Das angefochtene Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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