Oberlandesgericht Köln, 2023-06-09, 9 U 237/22

9 U 237/22Obergericht09.06.2023

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 9 U 237/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-06-09

Aktenzeichen: 9 U 237/22

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2023:0609.9U237.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Bonn vom 28.10.2022 (41 O 210/21) wird zurückgewiesen. Die Anschlussberufung der Beklagten ist damit wirkungslos.

Die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der Kosten der Anschlussberufung trägt die Klägerin.

Das angefochtene Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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