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26 WF 51/23•Oberlandesgericht Köln, 2023-06-02, 26 WF 51/23
26 WF 51/23Obergericht02.06.2023
Entscheidungsdatum: 2023-06-02
Aktenzeichen: 26 WF 51/23
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2023:0602.26WF51.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 26. Zivilsenat - Familiensenat
Die Gegenvorstellungen des Antragstellers vom 20.05.2023 und 09.05.2023 gegen den Beschluss des Senats vom 03.05.2023 – 26 WF 51/23 – werden zurückgewiesen.
Der Antrag des Antragstellers vom 20.05.2023 auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für die beabsichtigte zweite Beschleunigungsbeschwerde wird abgelehnt.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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