Oberlandesgericht Köln, 2023-05-30, 1 RBs 288/22

1 RBs 288/22Obergericht30.05.2023

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 1 RBs 288/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-05-30

Aktenzeichen: 1 RBs 288/22

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2023:0530.1RBS288.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Senat für Bußgeldsachen

Tenor

  • I. Die Sache wird durch die Rechtsunterzeichnerin als Einzelrichterin gemäß § 80a Abs. 3 S. 1 OWiG dem Bußgeldsenat in seiner Besetzung mit drei Richtern übertragen.

  • II. Das angefochtene Urteil wird mit seinen Feststellungen aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde - an das Amtsgericht Köln zurückverwiesen.

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