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1 ORBs 130/23•Oberlandesgericht Köln, 2023-05-11, 1 ORBs 130/23
1 ORBs 130/23Obergericht11.05.2023
Die Ablehnung eines auf die sachverständige Begutachtung einer Geschwindigkeitsmessung gerichteten Beweisantrags mit zirkelschlüssiger Begründung kann sich als willkürlich und damit als Versagung des rechtlichen Gehörs darstellen.
Entscheidungsdatum: 2023-05-11
Aktenzeichen: 1 ORBs 130/23
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2023:0511.1ORBS130.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat
Normen: § 80 OWiG
Die Ablehnung eines auf die sachverständige Begutachtung einer Geschwindigkeitsmessung gerichteten Beweisantrags mit zirkelschlüssiger Begründung kann sich als willkürlich und damit als Versagung des rechtlichen Gehörs darstellen.
I. Die Rechtsbeschwerde wird wegen Versagung des rechtlichen Gehörs zugelassen.
II. Das angefochtene Urteil wird mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu erneuter Behandlung und Entscheidung – auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde – an das Amtsgericht Siegburg zurückverwiesen.
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