Oberlandesgericht Köln, 2023-03-24, 1 U 41/22

1 U 41/22Obergericht24.03.2023

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 1 U 41/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-03-24

Aktenzeichen: 1 U 41/22

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2023:0324.1U41.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 32. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 31. Mai 2022 – 32 O 420/19 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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